Sampling

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Metal-Anwalt
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Sampling

Beitrag von Metal-Anwalt »

Heute melde ich mich mal mit einem Update für Musiker. Grundsätzlcih erlaubt das Urheberrecht es ja, eigene Versionen (Bearbeitungen) von Musikwerken zu erstellen.

Ich hatte hier http://metalonly-forum.de/viewtopic.php?f=50&t=8404 schon mal was dazu geschrieben.

Wenn man aber nicht ganze Werke, sondern kleine Teile eines Stückes unverändert übernimmt um ein eigenes Werk anzureichern war lange umstritten, nennt man das "Sampling" . Es war in der Rechtswelt lange umstritten, wie damit nun genau umzugehen ist.

Am 13.12.2012 hat sich der Bundesgerichtshof mal wieder mit "Metall auf Metall" (Kraftwerk) befasst und geurteilt, "dass es unzulässig ist, die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge im Wege der sogenannten freien Benutzung für eigene Zwecke zu verwenden, wenn es einem durchschnittlichen Musikproduzenten möglich ist, eine gleichwertige Tonaufnahme selbst herzustellen (PM des BGH Nr. 210/2012 vom 13.12.201)." Das heißt im Klartext gesprochen: Schon sehr kleine "Tonschnipsel" dürfen nicht ohne weiteres geklaut, kopiert und für eigene Songs verwendet werden. Dies ist nichtr vom Recht auf freie Benutzung (§ 24 UrhG) gedeckt. Möchte man dennoch unbedingt eine geile Tonfolge benutzen, sollte man diese entweder nachspielen oder ein "Sample clearing" einholen: Also die Erlaubnis, einen Passage benutzen zu dürfen.

Also: Lieber selber produzieren als samplen. Hier geht es zur Pressemitteilung:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&anz=209
Rechtssicher Rocken! http://www.metal-anwalt.de oder http://www.facebook.com/metalanwalt

Mitglied von Metal Only e.V. mit einer ganz niedrigen Mitgliedsnummer....
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