Urheberrechtsbeweis

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Urheberrechtsbeweis

Beitrag von Metal-Anwalt »

Stellt euch mal vor, Ihr seid Urheber und keiner weiß das....Mit das Schwierigste im Urheberrecht ist der Nachweiß desselben. Wie zur Hölle soll das auch gehen, zu beweisen, dass man sich was ausgedacht hat.....?

Zunächst ist festzuhalten, dass der Beweis der Urheberschaft erst dann nötig ist, wenn man Ansprüche aus seinem Recht herleiten will, etwa jemand anderen des "Abkupferns" bezichtigt oder auch wenn man Ansprüche abwehren muss. Dies findet stets im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung statt und da stehen allen Beteiligten die Beweismittel des Zivilprozesses zur Verfügung: Zeugen, Urkunden, Sachverständige, Augenschein, Parteivernehmung.

Dies gilt natürlich vor allem für gerichtliche Verfahren. Die wenigsten Urheberrechtsstreitigkeiten werden jedoch vor Gericht entschieden. Diese Prozesse sind lang und teuer (Beispiel: Der Streit um die Urheberrechte an Kraftwerks "Metall auf Metall" befindet sich nun im 11. Jahr!). Diese Problematik ist natürlich nicht neu und war auch den Gesetzgebern des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) schon bekannt. Da das Urheberrechtsgesetz die Urheber schützem soll, wurde auch dieser Aspekt bedacht.

In § 10 UrhG ist eine gesetzliche Vermutung enthalte, die besagt: Wer "in der üblichen Art und Weise" auf einem "Originalvervielfältigungsstück" als Urheber benannt ist, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber. Das ist ziemlich cool. Hier wird nämlich gesagt: Wenn du auf deiner CD als Komponist dieses Songs drauf stehst, dann bist du es (erstmal) auch. Jetzt muss der Gegner beweisen, dass du es nicht bist.

Blöd natürlich, wenn der umgekehrte Fall eintritt:

Du hast eine Menge Lieder geschrieben, dich aber im Streit von deiner Band getrennt. Nach der Trennung erscheint ein CD-Album deiner Ex-Band, auf dem einige deiner Songs veröffentlicht wurden, ohne das du dazu vorher gefragt wurdest. Im Booklet und auf der Hülle steht jeweils: "Text und Musik: Band".

Tja, die Urheberrechtsvermutung spricht jetzt dafür, dass das so ist. Du musst jetzt beweisen, dass die Melodien von dir stammen. Schwierig. Vor allem in Nachhinein.

Besser man baut vor. In manchen Ländern gibt es zentrale Registrierungen für Urheber. Dann ist es einfach: wer sein Material als Urheber registriert, ist Urheber. In Deutschland gibt es sowas nicht. Auch die GEMA-Werkdatenbank ist nur ein Indiz aber kein Bewesi für Urheberschaft. Es gilt das sogenannte "Prioritätsprinzip", wer die älteren Rechte nachweisen kann, bekommt den Zuschlag. Eine erprobte Möglichkeit für den Nachweis nach dem Prioritätprinzip ist die Hinterlegung. Mann hinterlegt bei neutraler Stelle seine Aufnahme, Noten, etc. Dort wird der Eingang registriert und im Streitfalle kann man dann seine hinterlegten Werke hervorziehen und sagen: Tadaaaa, ich habe das schon 1978 komponiert.....

Weil die Unterstützung von Musikern und Bands das Grundanliegen von Metal Only e.V. und mir ist, bieten Metal Only e.V. und Metal-Anwalt ab sofort in Zusammenarbeit eine Hinterlegungsmöglichkeit an. Für die Details wendet euch bitte an Wolle oder mich, bald werden die Infos dazu auch auf unseren Webseiten verfügbar sein.

Cheers,

der Metal-Anwalt
Rechtssicher Rocken! http://www.metal-anwalt.de oder http://www.facebook.com/metalanwalt

Mitglied von Metal Only e.V. mit einer ganz niedrigen Mitgliedsnummer....
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Wolle
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Re: Urheberrechtsbeweis

Beitrag von Wolle »

COPYRIGHT BIBLIOTHEK

Wie kann ich meine Kompositionen schützen?
Eine zentrale Registrierungsstelle für Urheber von Musikwerken gibt es in Deutschland nicht.
Den Nachweis der Urheberschaft muss jeder, der sich darauf berühmt selber erbringen.
Dafür wird in Deutschland auf den so genannten "Prioritätsnachweis" zurückgegriffen.
Der Urheber eines Werks hinterlegt eine Kopie seiner Komposition auf einem Tonträger oder in Form von Noten zum Beispiel bei einem Rechtsanwalt.
Dieser bestätigt den Zeitpunkt der Hinterlegung des Werks.
Veröffentlicht jemand die Komposition des Urhebers unberechtigt unter eigenem Namen, so kann der Komponist jederzeit nachweisen, dass er die Komposition bereits zu einem früheren Zeitpunkt hinterlegt hat. Man kann so nachweisen, wer von wem geklaut hat."

Metal Only e.V. bietet für Musikgruppen, Musikerinnen und Musiker sowie Fördermitgliedern des Metal Only e.V. eine Copyright-Bibliothek an, in denen Musikgruppen, Musikerinnen und Musiker (Komponisten, Texter und Arrangeure) ihre Werke/Songs hinterlegen können, die den Songschutz wirkungsvoll unterstützen wollen.
Die Musikgruppen, Musikerinnen und Musiker schicken hierfür ihre CDs, Texte, Arrangements, Harmonisierungen und weitere Beweisunterlagen in einem verschlossenen und versiegelten Briefumschlag (z.B.Tesafilm, Klebeband oder Siegel- Wachs/Lack), versehen auf der Vorderseite mit einem großen "C" (Copyright) an Metal Only e.V. Wolfgang Steiner, Hohenstaufenstr. 56, 73779 Deizisau, der diese(n) Brief(e) mit Eingangsdatum und Nummer zum einen elektronisch registriert und zum anderen sicher für je 1 Jahr hinterlegt.
Nach einem Jahr muss ein neue Beauftragung erfolgen!
Kostenpunkt pro Hinterlegung für 1 Jahre: 30,00 EUR.
Die zugesandten Copyrightunterlagen verbleiben für die Beauftragungsdauer in der Copyright Bibliothek und werden, bei nicht verlängern, unaufgefordert zurückgesandt.

Für die Wahrung eurer Interessen im Konfliktfall, bieten wir euch die kostenpflichtige Rechtsvertretung durch unseren Rechtsanwalt Christian Koch, Konrad-Adenauer-Straße 16, 35440 Linden (http://www.metal-anwalt.de) an.

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