Ein Musikwerk - viele Rechte

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Ein Musikwerk - viele Rechte

Beitrag von Metal-Anwalt »

Hier ganz kurzer Ausritt ins Musikurheberrecht. In den Sattel und auf geht's:

Welche Rechte entstehen eigentlich für wen im Entstehungsprozess einer Musikaufnahme?

Nehmen wir wieder unsere Band "H3". Hans, das kreative Genie, schreibt die Musik zu einem Song. Heinz liefert die Lyrics dazu. Hans und Heinz sind damit die Schöpfer des Werkes, sie sind die Urheber und damit die "Eigentümer" dieses Werkes. Das Urheberrecht entsteht mit dem Schöpfungsakt und endet - man höre und staune - erst 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers. Man spricht hier von einem Musikwerk.

Die Band nimmt nun dieses Musikstück auf, wobei natürlich Herbert mit von der Partie ist. Herbert war zwar am Schöpfungsprozess nicht beteiligt, aber dadurch dass er das Stück ebenfalls eingespielt hat, erwirbt er eigene Rechte daran. Diese heißen "Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers". Das sind ganz eigene Rechte, die direkt aus seinem musischen Schaffen entstehen. Diese Rechte enden jedoch mit dem Tod des Musikers. Hier spricht man von einer Tonaufnahme.

Die Band übergibt die gemasterte Aufnahme ihrem Label, die wiederum die Produktion der CD übernehmen. Das Label erwirbt nun auch eigene Rechte an den Tonaufnahmen und zwar die "Leistungschutzrechte des Tonträgerherstellers". Wir haben hier nun also schon drei verschiedene Rechte, die sich auf drei Personen/Personengruppen verteilen.

Nun gehen wir noch einen Schritt weiter: Das Label schließt mit einem Majorlabel einen Distributionsdeal, um so eine größere Marktabdeckung zu erreichen. Da alle Beteiligten aus diesem Deal eine "stückzahlbezogene Vergütung" erhalten, hat nun auch das Majorlabel eigene Rechte an dem Musikwerk/den Tonaufnahmen. Klingt kompliziert, ist auch so.

Die GEMA darf übrigens auch noch spielen, aber das ist ein anderes Thema....
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