Lautstärkeregler

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Metal-Anwalt
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Lautstärkeregler

Beitrag von Metal-Anwalt »

Louder than Hell? Metal sollte laut serviert werden, so viel ist klar. Doch wie laut ist eigentlich OK? Wie ihr euch vorstellen könnt, gibt es dafür natürlich eine Regelung. Diese findet sich in der TA Lärm, konkretisiert durch eine Handreichung des Bundesumweltministeriums: Danach sind die Schallgrenzen für Rockkonzerte auf 110 bis 115 Dezibel begrenzt. Das ist schon ziemlich laut. Das Überschreiten dieser Werte kann in mancher Hinsicht zum Problem für Konzertveranstalter werden. So verurteilte das LG Trier im Jahre 1992 den Veranstalter eines Metalkonzerts zu Schadensersatz, weil ein 15-jähriger Konzertbesucher einen Hörsturz erlitt (Urt. v. 29.10.1992, 3 S 191/92).

Diese Rechtsprechung bestätigte das LG Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 01.12.2004 (Az: 6 O 4537/03). Das Gericht führte insbesondere aus, dass die Einhaltung der Grenzwerte Aufgabe des Veranstalter ist und nicht auf die (amerikanischen) Tontechniker abgewälzt werden kann.

Das LG Hamburg urteilte ein Jahr später jedoch (Urt. v. 08.07.2005, Az: 318 O 281/02), dass der Konzertveranstalter dann nicht haftet, wenn sich die Lautstärke innerhalb der erlaubten Grenzwerte hält. Aber Achtung, Schalldruck kann in geschlossenen Räumen ganz anders wirken als Open Air. Besser vorher über die Grenzwerte informieren.
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