Im Stehen pinkeln ist gerichtlich erlaubt
Im Stehen pinkeln ist gerichtlich erlaubt
Urteil: Männer dürfen in ihrer Wohnung stehpinkeln
Dürfen Männer im Stehen pinkeln? Diese Frage wird oftmals zum Streitfall zwischen vielen Männern und Frauen. Im Zuge einer Miet-Auseinandersetzung wurde sie jetzt sogar vor Gericht verhandelt. Das Urteil ist eindeutig: Männer dürfen weiter im Stehen pinkeln! Das Stehpinkeln gehöre zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 42 C 10583/14) .
Damit gab das Gericht einem Mieter Recht, der auf Auszahlung seiner Mietkaution in voller Höhe (3000 Euro) geklagt hatte. Dessen Vermieter wollte einen Großteil der Mietkaution (ca. 1900 Euro) einbehalten, da der Marmorboden im Toilettenbereich durch Urinspritzer abgestumpft war. Ein Fachmann bestätigte das Zustandekommen der Schäden durch Urin.
Die humorvolle Urteilsbegründung des Richters lautet: "Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen."
Der Vermieter hätte den Mieter explizit auf die Empfindlichkeit des Bodenmaterials hinweisen müssen. Die Einbehaltung eines Teils der Mietkaution für entsprechende Reparaturen sei damit nicht zulässig.
eMKay meint: YES, WE CAN!!!
Dürfen Männer im Stehen pinkeln? Diese Frage wird oftmals zum Streitfall zwischen vielen Männern und Frauen. Im Zuge einer Miet-Auseinandersetzung wurde sie jetzt sogar vor Gericht verhandelt. Das Urteil ist eindeutig: Männer dürfen weiter im Stehen pinkeln! Das Stehpinkeln gehöre zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietwohnung, entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 42 C 10583/14) .
Damit gab das Gericht einem Mieter Recht, der auf Auszahlung seiner Mietkaution in voller Höhe (3000 Euro) geklagt hatte. Dessen Vermieter wollte einen Großteil der Mietkaution (ca. 1900 Euro) einbehalten, da der Marmorboden im Toilettenbereich durch Urinspritzer abgestumpft war. Ein Fachmann bestätigte das Zustandekommen der Schäden durch Urin.
Die humorvolle Urteilsbegründung des Richters lautet: "Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit - insbesondere weiblichen - Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen."
Der Vermieter hätte den Mieter explizit auf die Empfindlichkeit des Bodenmaterials hinweisen müssen. Die Einbehaltung eines Teils der Mietkaution für entsprechende Reparaturen sei damit nicht zulässig.
eMKay meint: YES, WE CAN!!!
- Seelenschmied
- Heavy Metaller
- Beiträge: 220
- Registriert: So 04 Mai, 2014 16:09
Re: Im Stehen pinkeln ist gerichtlich erlaubt
Strike!
Gut, ich bin zwar Sitzpinkler, aber ich muss ja auch selbst putzen... Aber manchmal ist es erstaunlich was sich Vermieter alles einfallen lassen.
Mein Letzter wollte die Kaution komplett einbehalten weil mein Bürostuhl das Echtholzparkett angeraut hat. Ging auch bis vors Gericht und ich bekam Recht. Zum einen weil die Bewohndauer so lange gewesen war dass eh eine Renovierung auf Vermieterkosten fällig gewesen wäre, zum Anderen weil erhebliche Zustandsmängel an der Wohnung bestanden (Kaputtes Fenster, kaputter Badewannenablauf, etc.) die der Vermieter in den ganzen Jahren nicht behoben hatte.
Naja, auf den Marmorboden zu strullern ist auch schon etwas dämlich. Aber das Glück ist ja bekanntlich mit den Dummen
Gut, ich bin zwar Sitzpinkler, aber ich muss ja auch selbst putzen... Aber manchmal ist es erstaunlich was sich Vermieter alles einfallen lassen.
Mein Letzter wollte die Kaution komplett einbehalten weil mein Bürostuhl das Echtholzparkett angeraut hat. Ging auch bis vors Gericht und ich bekam Recht. Zum einen weil die Bewohndauer so lange gewesen war dass eh eine Renovierung auf Vermieterkosten fällig gewesen wäre, zum Anderen weil erhebliche Zustandsmängel an der Wohnung bestanden (Kaputtes Fenster, kaputter Badewannenablauf, etc.) die der Vermieter in den ganzen Jahren nicht behoben hatte.
Naja, auf den Marmorboden zu strullern ist auch schon etwas dämlich. Aber das Glück ist ja bekanntlich mit den Dummen
Stein - Papier - Schrotflinte
Re: Im Stehen pinkeln ist gerichtlich erlaubt
Free Willy !
Re: Im Stehen pinkeln ist gerichtlich erlaubt
Wer selbst putzen muss, trifft entweder oder er setzt sich hin.
Man kann ja auch ein Pissoir installieren. Das ist die Chance zu treffen wesentlich größer.
Man kann ja auch ein Pissoir installieren. Das ist die Chance zu treffen wesentlich größer.
Re: Im Stehen pinkeln ist gerichtlich erlaubt
Wer definiert eigentlich "stehen" ?
Wie weit darf ich in die Knie gehen ?
Wenn mein Gemächt auf dem Porzellanrand aufliegt ... steh ich dann noch ?
Ein Fall für Galileo Mystery !
Wie weit darf ich in die Knie gehen ?
Wenn mein Gemächt auf dem Porzellanrand aufliegt ... steh ich dann noch ?
Ein Fall für Galileo Mystery !
- Der Langhaarige
- Brutal Deather
- Beiträge: 2454
- Registriert: Mo 05 Nov, 2007 11:14
- Wohnort: Nienburg / Weser
Re: Im Stehen pinkeln ist gerichtlich erlaubt
Und wenn der Boden aus purem Gold wäre, ich bleibe stehen. Basta...
- [S]hadow[B]ear
- Corpsepainter
- Beiträge: 467
- Registriert: Do 06 Apr, 2006 17:08
- Wohnort: Norderstedt (nähe Hamburg)
- Kontaktdaten:
Re: Im Stehen pinkeln ist gerichtlich erlaubt
Wenn ihr glaubt, dass die Frauen sich damit zufrieden geben werden irrt ihr alle...
Es fing mit der Emanzipation an (was ich eigentlich ok finde, dass Frauen sich auch mal durchsetzen wollen).
Frauen wollen Arbeiten gehen und da auch gleichberechtig behandelt sein (auch das find ich ok, denn schließlich ist es in der heutigen Welt, Geldtechnisch eine Notwendigkeit geworden das beide arbeiten).
Aber dann kommen die Kleinigkeiten die uns die Frauen nun auch noch nehmen wollen.
Der Mann der im Stehen Pinkelt, beispielsweise.
Oder was ich gelesen hab, dass der Mann nun in New York angeblich nicht mehr breitbeinig sitzen darf (ist ne frage der zeit bis es weltweit ist).
Zu mindestens fängt es grad an.
(siehe http://www.welt.de/vermischtes/kurioses ... g-hin.html)
Und solche Kleinigkeiten kommen bestimmt noch häufiger.
Tja… so viel dazu
Es fing mit der Emanzipation an (was ich eigentlich ok finde, dass Frauen sich auch mal durchsetzen wollen).
Frauen wollen Arbeiten gehen und da auch gleichberechtig behandelt sein (auch das find ich ok, denn schließlich ist es in der heutigen Welt, Geldtechnisch eine Notwendigkeit geworden das beide arbeiten).
Aber dann kommen die Kleinigkeiten die uns die Frauen nun auch noch nehmen wollen.
Der Mann der im Stehen Pinkelt, beispielsweise.
Oder was ich gelesen hab, dass der Mann nun in New York angeblich nicht mehr breitbeinig sitzen darf (ist ne frage der zeit bis es weltweit ist).
Zu mindestens fängt es grad an.
(siehe http://www.welt.de/vermischtes/kurioses ... g-hin.html)
Und solche Kleinigkeiten kommen bestimmt noch häufiger.
Tja… so viel dazu
- Seelenschmied
- Heavy Metaller
- Beiträge: 220
- Registriert: So 04 Mai, 2014 16:09
Re: Im Stehen pinkeln ist gerichtlich erlaubt
Nein, nicht nur du.Montross hat geschrieben:Bin ich eigentlich der Einzige, der sich fragt welcher Depp sowas teures und Empfindliches wie Mamor als Bodenfläche für ein Scheißhaus wählt?
Wer kontrolliert denn bitte WIE ich auf dem Klo sitze?
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- DuckDriver
- Todesgrinder
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- Registriert: Di 08 Sep, 2009 15:27
- Wohnort: Lübeck
Re: Im Stehen pinkeln ist gerichtlich erlaubt
Da kann man mal wieder sehen , dass alles relativ ist. Wenn du im Stehen pinkelst, bist du ungefähr genau so hoch wie ich im SitzenDer Langhaarige hat geschrieben:Und wenn der Boden aus purem Gold wäre, ich bleibe stehen. Basta...
- Gandalf der Weisse
- Corpsepainter
- Beiträge: 678
- Registriert: So 28 Nov, 2010 17:52
- Wohnort: Südheide
Re: Im Stehen pinkeln ist gerichtlich erlaubt
Kompromiß :
Eine Woche pinkelt Mann im Sitzen und andere Woche Frau im Stehen !^^
Trefft Euch in der Mitte und einigt Euch wer wegwischt .
Eine Woche pinkelt Mann im Sitzen und andere Woche Frau im Stehen !^^
Trefft Euch in der Mitte und einigt Euch wer wegwischt .
Lang lebe Mittelerde
Re: Im Stehen pinkeln ist gerichtlich erlaubt
Durchgedrückte Knie = stehenMazze hat geschrieben:Wer definiert eigentlich "stehen" ?
Wie weit darf ich in die Knie gehen ?