geltendes Verkehrsrecht in besonderer Situation

Du brauchst Hilfe und denkst wir könnten dir weiterhelfen? Dann her damit! Autolöschzeit 90 Tage!
Antworten
Benutzeravatar
DuckDriver
Todesgrinder
Todesgrinder
Beiträge: 832
Registriert: Di 08 Sep, 2009 15:27
Wohnort: Lübeck

Re: geltendes Verkehrsrecht in besonderer Situation

Beitrag von DuckDriver »

Also auskennen ist da sicher zu hoch gegriffen, aber ich versuche es mal mit Alltags-Logik :|

Das zweimalige Blitzen dient ja dazu dass die erkennen, wie Du in die Kreuzung rein gefahren bist und ob Du weiter gefahren bist. Vielleicht zeigen die beiden Bilder, dass Du schon vorher in der Kreuzung gestanden hast weil die Position untypisch für einen ist, der bei rot in die Kreuzung einfährt. Das wäre natürlich gut.

Hast Du die Koordinaten vom dem Fahrer des Autos vor Dir? Denn der könnte bezeugen dass Ihr schon in der Kreuzung gestanden habt. Galt das Blitzen vielleicht sogar ihm und nicht Dir?
Bild
Benutzeravatar
Demonizer
Metalgottheit
Metalgottheit
Beiträge: 3819
Registriert: Di 04 Nov, 2008 22:07
Wohnort: Rottweil

Re: geltendes Verkehrsrecht in besonderer Situation

Beitrag von Demonizer »

Bin auch nur Laie.
Aber was Henning sagt scheint plausibel.
Wie weit warst Du in der Kreuzung schon drin? Konntest Du von Deinem Standpunkt aus die Ampel sehen?
Schau Dir mal das an. http://www.anwalt.de/rechtstipps/der-ro ... 32809.html
Wenn es ernst wird, nimm Dir einen Anwalt. Du hast hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung.
Allein einen qualifizierten Rotlichtverstoß zu einem einfachen Rotlichtverstoß runter zu bringen ist Gold wert.
Benutzeravatar
DuckDriver
Todesgrinder
Todesgrinder
Beiträge: 832
Registriert: Di 08 Sep, 2009 15:27
Wohnort: Lübeck

Re: geltendes Verkehrsrecht in besonderer Situation

Beitrag von DuckDriver »

Also wenn Du bei beiden Bildern am selben Fleck stehst, hast Du gute Karten, denke ich.

Dann bin ich auch mal gespannt, ob und ggf. was Du im Briefkasten findest und harre der Infos.
Bild
Benutzeravatar
gelal
Todesgrinder
Todesgrinder
Beiträge: 1062
Registriert: Mi 01 Jun, 2011 21:53
Wohnort: Norderstedt
Kontaktdaten:

Re: geltendes Verkehrsrecht in besonderer Situation

Beitrag von gelal »

Ich sehe das wie der DuckDriver und wenn die, die die Bilder auswerten, das richtig interpretieren, kann es sogar sein das du gar keine Post bekommst. Falls doch, kannst du ja immer noch den Fragebogen ausfüllen und darin schildern, warum du den Verstoß nicht zugibst und spätestens mit 'nem Anwalt an deiner Seite sollte die Sache dann gegessen sein.
only the weak die on the cross, the strongest during the fight

I HATE HIP HOP!!!

Ich bin Fördermitglied und stolz drauf!
Antworten