Coverversionen

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Metal-Anwalt
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Coverversionen

Beitrag von Metal-Anwalt »

Wie beginnen fast alle das Musizieren? Mit dem Nachspielen von Songs. Lernen von den Alten sozusagen.

Die Band H3 aus derm GbR-Post ist gerade dabei ihr erstes Album einzuspielen. 10 eigene Stücke haben die Jungs in den letzten Monaten geschrieben. Als Sahnehäubchen wollen sie aber noch einen Klassiker großen NWOBHM-Band aufnehmen. Das Stück haben sie schon ein paarmal live gespielt und es kam immer gut an.

Hans möchte das Stück exakt so spielen, wie seine Vorbilder es damals getan haben. Das fertige Stück stellt dann ein Coverversion dar. Coverversionen im Sinne des Urheberrechts sind reine Neu-Einspielungen ohne wesentliche Veränderungen. Auch wenn das neue Stück mit anderen Instrumenten oder in einer anderen Stimmlage als das ursprüngliche Werk aufgenommen wird, bleibt es eine Coverversion. Hans muss nun die Rechte für die Coverversion bei der GEMA, die die Rechte der Komponisten als Verwertungsgesellschaft vertritt, erwerben. Das gilt übrigens auch für Live-Aufführungen von Coverversionen. Die GEMA ist übrigens zur Erteilung der Rechte verpflichtet, gut was?

Heinz findet das Stück auch unheimlich geil, hat aber so seine eigenen Ideen dazu. Er will an einer Stelle ein anderes Solo einbauen, vor den Refrain jeweils ein Break setzen und die Stimmungslage des Songs ändern. Zusäzlich hat er den Text ein wenig umgeschrieben, um ein aktuelles politische Thema anzusprechen. Sollte H3 diese Ideen umsetzen, handelt es sich bei dem Ergebnis nicht mehr um ein Cover, sondern um ein Bearbeitung. Auch hier muss natürlich vorher gefragt, werden ob man das machen darf. Ansprechpartner ist jedoch nicht die GEMA, sondern der Rechteinhaber selber, und die müssen erstens keine Erlaubnis erteilen und zweitens können sie ihre Bedinungen selbst festlegen.

Ob eine Neuaufnahme nun ein Cover oder eine Bearbeitung darstellt, ist in der Praxis oft schwer festzustellen. Wenn man sich also zunächst mal eine GEMA-Lizenz holt, ist man schon mal sehr gut aufgestellt. Dann nur nicht zuviel an dem Song verändern....

Hier ein kleines Beispiel für eine (meiner Meinung) Bearbeitung:

Auf der aktuellen Eluveitie-Platte befindet sich Track 3 "Luxtos". Dieser Song besteht aus Texten von Eluveitie. Die Melodie des größten Teil wurde dem Stück "la jument de michao" entlehnt, einem alten Volkslied, welches unter anderem auch von Saltatio Mortis gespielt wird. Ab 2:45 wir die Melodie von "Cam Ye O'er frae France" verwendet.
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