ich leiste mal schnell hilfestellung!
Metal-Anwalt schreibt:
Report aus dem Mosh-Pit der Juristen: Wer betrunken dem gefährlichen "Rempeltanz" fröhnt und dabei verletzt wird, ist rechtlich nicht ohne Schutz. "Mit Urteil vom 07.02.2006 (VI ZR 20/05) hat der BGH entschieden, dass es anders als bei gefährlichen Sportarten bei diesem Tanz keine festen Regeln gäbe und daher keine Haftungsfreistellung zum Tragen kommen kann.
Der Geschädigte war beim Tanzen zu Boden gegangen und verletzt worden. Der Schädiger war davon ausgegangen, dass eine Haftung ausgeschlossen sei, da der Geschädigte sich freiwillig in Gefahr begeben habe. Das hat der BGH verneint. Wer also andere beim “Rempeltanz” schädigt, muss dafür haften. (JuraBlogs.de)"
Die Entscheidung zum Nachlesen gibt es hier: PDF
Wer im Mosh-Pit sich verletzt ist nicht unversichert!
Moderator: Metal-Anwalt
Wer im Mosh-Pit sich verletzt ist nicht unversichert!
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